Jetzt Autoführerschein “upgraden” und 125 cm³ Motorräder fahren.

Seit dem 01.01.2020 besteht die Möglichkeit eine vereinfachte Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 ohne Theorie und ohne Fahrprüfung machen zu müssen.

Man spricht von der Eintragung der Schlüsselzahl B196, die nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulung in der Fahrschule bei der Behörde beantragt werden kann.

Die Fahrerschulung muss mindestens 13,5 Zeitstunden beinhalten.

Was sind die Voraussetzungen?

 

- Mindestalter 25 Jahre
- der Führerschein der Klasse B muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz sein
- EIntrag der Schlüsselzahl B196 im Führerschein

Wie verläuft die Ausbildung?

 

- 4 Theorieeinheiten (zu je 90 Minuten) der Klasse A ("Motorradunterricht")
- 5 Praxiseinheiten (zu je 90 Minuten) Fahrstunden mit einem Leichtkraftrad

Honda Repsol CBR 125 R Schalter  oder   Honda SH 125 i Automatik

Was muss ich für die Eintragung im Führerschein machen?


Eintragung erfolgt bei der Führerscheinstelle.
Dafür benötigst du :
- ein aktuelles Lichtbild
- deinen Führerschein
- Nachweis über die Fahrerschulung nach Anlage 7b zur FeV

(die Bescheinigung der Fahrschule, Gültigkeit max. 1 Jahr)

Was kostet B196?

 

Bei der Schulung kommen 900 Euro Kosten auf dich zu.*

Rechenbeispiel:


- Grundbetrag,

4 Theorieeinheiten (zu je 90 Minuten) der Klasse A ("Motorradunterricht")

inkl. Ausstellung der Bescheinigung nach Anlage 7b zur FeV:

150 Euro
- 10 x Fahrstunden (je 45 Minuten) = 5 Doppelstunden:

750 Euro

*Sollten mehr Fahrstunden benötigt werden, kostet jede weitere Fahrstunde

zu je 45 Minuten 75 Euro.

Wichtig:

Die Schlüsselzahl B196 gilt nur in Deutschland !

Die Schlüsselzahl B196 ersetzt nicht die Führerscheinklasse A1!

Eine sogenannte Aufstiegsprüfung ist hierbei nicht möglich.

Für die Klassen A2 oder A muss eine vollwertige Führerscheinausbildung mit Prüfung absolviert werden.