zur Ausbildung...
Bitte beherzigen Sie die nachstehenden Empfehlungen und Hinweise. Diese beruhen auf jahrelanger Erfahrung.
Wenn Sie diese Tipps beachten, werden Sie die Ausbildung bald erfolgreich abschließen.
Wir raten Ihnen...
Geben Sie den Führerscheinantrag sofort ab. Die Bearbeitungszeit bei der Behörde liegt zwischen ein und sechs Wochen, manchmal dauert es noch länger.
Was müssen Sie tun?
Am theoretischen Unterricht teilnehmen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Während das Amt Ihren Führerscheinantrag bearbeitet (das kann einige Wochen dauern), können Sie schon mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen.
Umfang der theoretischen Ausbildung ...
Der theoretischen Ausbildung liegen Lehrpläne zugrunde, die in unseren Geschäftsräumen ausgelegt sind. Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht. Die Mindestdauer ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden. Für die Klasse B sind beispielweise 14, für die Klassen A1 und A beschränkt 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschrieben.
Wir bitten Sie...
Umfang der praktischen Ausbildung...
Auch die praktische Ausbildung richtet sich nach einem Lehrplan, der alle, durch die
Fahrschüler-Ausbildungsordnung, verbindlich festlegten Ausbildungsinhalte wiedergibt.
Diesen können Sie jederzeit einsehen.
Normalfahrstunden...
Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen bestimmt.
Die wichtigsten sind: Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation und Mitarbeit sowie ausreichend Zeit, auch das Lebensalter hat Einfluss.
Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§ 6 ) hat der Fahrschüler jedenfalls " so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen , benötigt".
Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler sich als Fahrzeugführer im Straßenverkehr sicher, verantwortungsbewusst, rücksichtsvoll, defensiv und umweltbewusst verhalten wird.
Die Sonderfahrten...
Die Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden. So müssen zum Beispiel neben dem Hauptteil der praktischen Fahrstunden (Grundausbildung) gegen Ende der Ausbildung in den Klassen B, A und A1 mindestens jeweils 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten absolviert werden.
Sonderfahrten sind auch bei Führerscheinerweiterung Pflicht.
Die Ausbildungsfahrten nach § 5 (3) Fahrschülerausbildungsordnung Besondere Ausbildungsfahrten:
Was sollten Sie ?
Vor Beginn der Ausbildung mit uns über Ihre Vorstellungen hinsichtlich Ausbildungszeit, Ausbildungsfahrzeug und Prüfung sprechen.
Uns rechtzeitig sagen, ob Sie die theoretische und praktische Prüfung getrennt ablegen wollen.
Wir dürfen Sie...
nur dann zur Prüfung anmelden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Ihr Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen des Kraftfahrzeugs besitzen. Die theoretische Prüfung kann erst abgelegt werden wenn:
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Der Führerschein darf jedoch erst nach Erreichen des Mindestalters ausgehändigt werden.
Wir müssen...
Über den Umfang Ihrer theoretischen und praktischen Ausbildung, auch mit Ihrer Unterschrift, eine Bescheinigung dem Prüfer vorlegen.
Rechtliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung sind:
Die Praktische Prüfung kann nur stattfinden nach:
Die Fahrschule ist zur Ausstellung der Ausbildungsbescheinigung verpflichtet. Die Richtigkeit der Angaben auf den Bescheinigungen ist durch die Unterschrift des Fahrschulinhabers, des Fahrlehrers und jeweils auch durch die Unterschrift des Fahrschülers zu bescheinigen.
Wir sorgen dafür...
Sie nicht nur auf die Prüfung vorzubereiten, sondern Sie mit den Gefahren des Straßenverkehrs und deren Abwehr vertraut zu machen, partnerschaftliches Verhalten zu lehren, um so die Voraussetzung zu schaffen, dass Sie später vorausschauend, sicher und umweltschonend fahren.
Führerschein auf Probe...
Die Probezeit beträgt bei Ersterwerb 2 Jahre. Sollte es innerhalb der Probezeit zu einer Auffälligkeit kommen, erhöht sich die Probezeit auf 4 Jahre. Die Probezeit gilt nur im Falle der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Für die Klasse M, L und T gibt es keine Probezeit.