Definition:
Die Klasse B gilt für
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.
Neu: Will man darüber hinaus ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg
führen, muss man nicht mehr die Klasse BE erwerben, aber zuvor in einer Fahrschule eine Fahrer Schulung absolvieren, die Ablegung einer Prüfung ist nicht erforderlich. Bei Einreichung der Bescheinigung über die absolvierte Fahrer Schulung wird die entsprechende Berechtigung (Schlüsselzahl 96) auf Antrag in den Führerschein eingetragen. Die Eintragung kann zusammen mit der Klasse B beantragt werden.
Die Klasse B berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L.
Mindestalter:
Das Mindestalter beträgt
a) 18 Jahre,
b) 17 Jahre
aa) bei der Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 nach § 48 FeV,
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin"
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Fall des Buchstaben b Doppelbuchstabe bb darüber hinaus nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnis Inhaber das Mindestalter nach Buchstabe a erreicht hat.
Ausbildung und Prüfung:
Sie müssen in einer Fahrschule ausgebildet werden und bei der zuständigen Technischen Prüfstelle eine theoretische und praktische Prüfung ablegen,sofern die theoretische Prüfung in einer Fremdsprache abgelegt werden soll, beachten Sie bitte die Hinweise hier(S.Formulare).
Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt nur ein Jahr gültig, läuft diese Frist ab, dann muss sie wiederholt werden, weil sonst keine Zulassung zur praktischen Prüfung erfolgen darf.
Die praktische Prüfung bleibt hingegen zwei Jahre gültig, nach Ablauf dieser Frist darf die Fahrerlaubnis nicht mehr erteilt werden.
Benötigte Unterlagen:
vom zuständigen Einwohnermeldeamt beglaubigter Antrag (Download hier S. Formulare), bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem grau umrandeten Feld unten rechts und schreiben Sie dabei nicht über die weiße Fläche hinaus.
Sofern die theoretische Prüfung in einer Fremdsprache abgelegt werden soll: Beiblatt Fremdsprache (Download hier S. Formulare)
Fahrschulstempel auf dem Antrag
gültiger Personalausweis (sollte ein solcher nicht vorhanden sein, genügt auch der gültige Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes)
Auszüge aus dem Fahreignungsregister (FAER) und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)
Nachweis über eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)
Nachweis ausreichenden Sehvermögens (Sehtest Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis)
Ein Biometrischen Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht, bitte beachten Sie hierzu auch die Foto Mustertafel des Bundesministeriums des Innern
Sofern gleichzeitig die Eintragung der Schlüsselzahl 96 beantragt wird zusätzlich:
Fahrschulbescheinigung über eine absolvierte Fahrer Schulung
Kosten:
Die Verwaltungskosten betragen 42,60 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 43,40 €.
Sofern gleichzeitig auch die Eintragung der Schlüsselzahl 96 beantragt wird, ist hierfür zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 28,60 € zu erheben.
Sie möchten sich über die seit dem 19.01.2013 geltenden Anhängerregelungen für die Klasse B informieren?
Die Klasse B berechtigt zum Mitführen eines Anhängers
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt (neu: auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es seit dem 19.01.2013 nicht mehr an).
Ebenfalls neu: Will man darüber hinaus ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg
führen, muss man nicht mehr die Klasse BE erwerben, aber zuvor in einer Fahrschule eineFahrerschulung absolvieren, die Ablegung einer Prüfung ist nicht erforderlich.
Nach absolvierter Fahrerschulung kann auf Antrag eine entsprechende Berechtigung in einem neu zu bestellenden Führerschein eingetragen werden (Schlüsselzahl 96).
Benötigte Unterlagen:
vom zuständigen Einwohnermeldeamt beglaubigter Antrag (Download hier S. Formulare); bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem grau umrandeten Feld unten rechts und schreiben Sie dabei nicht über die weiße Fläche hinaus.
Bescheinigung einer Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung
gültiger Personalausweis (sollte ein solcher nicht vorhanden sein, genügt auch der gültigeReisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes)
Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel des Bundesministeriums des Innern.
Kosten:
Die Verwaltungskosten betragen bei gleichzeitiger Beantragung der Klasse B 28,60 €, bei nachträglicher Beantragung und Eintragung in den Führerschein 37,30 €.
B(PKW) Schaltwagen oder Automatik
Was man mit der Klasse B fahren darf
Das sind zum Beispiel:
Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse Klasse B
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Mindestalter:
18 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis:
Ärztliche Untersuchung: |
|
Einschluss der Klassen:
|
Besitzstand
Die Klasse 3 entspricht den Klassen B, BE, C1, C1E, M, L und, sofern die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben wurde, auch der Klasse A1. Auf Antrag kann auch die Klasse CE beschränkt auf ein
Zuggewicht von 18,5 t erteilt werden. Für Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, auf Antrag auch die Klasse T.
Alles über die behördliche Anmeldung
Zeitpunkt der Antragstellung
Der amtliche Führerscheinantrag kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. In vielen Regionen wird der Antrag in der Fahrschule ausgefüllt und von dieser an die
zuständige Behörde weitergeleitet. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.
Erforderliche Antragsunterlagen
Als Nachweis gilt auch die Vorlage
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu 90 Minuten
Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff 2 klassenspezifischer Stoff |
Bei Erweiterung: 6 Grundstoff 2 klassenspezifischer Stoff |
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu 90 Minuten
Zum praktischen Unterricht gehören auch: Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes
|
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
ÜL Schulung auf Bundes- oder Landstraße
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
AB Schulung auf Autobahn
(davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
NF Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den ÜL- und AB- Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)
Hinweis
Wer auf einem Automatik-Fahrzeug ausgebildet werden möchte, sollte wissen, dass die Fahrerlaubnis auf das Führen von Fahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung beschränkt wird, sofern er
auch die Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung ablegt.
Alles über die Fahrerlaubnisprüfung Klasse B
Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung Ablegen der theoretischen Prüfung
Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität Des Bewerbers zu
überzeugen.
Die Ausbildungsbescheinigung
Der Bewerber benötigt für die Prüfung ein Ausbildungsbescheinigung über den theoretischen Mindestunterricht (es dürfen nur Bescheinigung verwendet werden, die dem amtlichen Muster
entsprechen).
Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.
Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung
Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Prüfungsdauer 30 Minuten
Zusammenstellung der Prüfungsfragen Grundstoff
und klassenspezifischer Stoff Klasse B
Sowie die höchstzulässige Fehlerpunktzahl
Prüfungsdauer 30 Minuten
Bei Ersterteilung: ab 01.07.2004
20 Fragen Grundstoff + 10 Fragen klassenspezifischer Stoff Klasse B = 30Fragen. Summe der Punkte 110, Zulässige Fehlerpunkte10* *) Es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
Bei Erweiterung: ab 01.07.2004
10 Fragen Grundstoff + 10 Fragen klassenspezifischer Stoff Klasse B = 20 Fragen. Summe der Punkte 72, Zulässige Fehlerpunkte 6
Ab 01.07.2004
Die theoretische Prüfung ist nicht bestanden, wenn bei den einzelnen Klassen jeweils aufgeführte Zahl der zulässigen Fehlerpunkte überschritten wird oder zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch
beantwortet werden. Eine nicht bestandene theoretische Prüfung ist in vollem Umfang zu wiederholen.
Achtung! Theorie Prüfungen werden nur noch am PC absolviert (in Hessen seit 01.01.2009) Zugelassen sind auch am PC, Fragenbogen in folgenden Fremdsprachen: |
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Englisch | Französisch | Griechisch | Italienisch |
Polnisch | Portugiesisch | Rumänisch | Russisch |
Kroatisch | Spanisch | Türkisch | Hocharabisch(neu) |
Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung: 12 Monate
Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung
Wiederholungsprüfungen nach 14 Tagen
Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des auf ein Jahr befristeten Fahrerlaubnisantrages.
Die praktische Fahrerlaubnisprüfung Ablegen der praktischen Prüfung
Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbes zu überzeugen.
Die Ausbildungsbescheinigung
Der Bewerber benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über die Grundausbildung und die Mindeststundezahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten (es dürfen nur Bescheinigungen verwendet
werden, die dem amtlichen Muster entsprechen). Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums
unterschrieben sein.
Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung
Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Bescheinigung bedeutet: Die Bescheinigung soll nicht irgendwann, sondern unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung ausgestellt werden. Jede andere Auslegung der Vorschriften würde die Befristung sinnlos erscheinen lassen
Prüfungsdauer: 45 Minuten
Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung: 12 Monate
Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen der Praktischen Prüfung
Wiederholungsprüfungen nach 14 Tagen
Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des Fahrerlaubnisantrages
Hinweis
Bei der Aufhebung der Beschränkung einer Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung verkürzt sich die Dauer der Praktischen Prüfung um ein Drittel.
Fahrlehrer darf den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass er über die zum Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt (Vortest) | Ausbildungs- bescheinigung | Fahrerlaubnis- Prüfung | Wiederholungs Prüfung(en) | ||
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theoretisch | praktisch | ||||
Aufhebung des Automatik- Beschränkungs- vermerks | ja | nein | nein | ja | Wie bei Ersterstellung |
Neuerteilung nach vorangegangenem Verzicht oder Entzug | ja | nein | ja | ja | Wie bei Ersterstellung |
Dem früheren Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis, dem nur deshalb dieallgemeine Fahrerlaubnis nichtprüfungsfrei erteilt werden darf, weil er seit mehr als zwei Jahren aus dem Dienstausgeschieden ist | ja | nein | ja | ja | Wie bei Ersterstellung |
Inhaber von befristeten Fahrerlaubnisklassen, die nach mehr als zwei Jahren seit Erlöschen die erneute Verlängerung dieser Klasse beantragt haben | ja (sofern die Behörde den Bewerber von der Anwendung der §§ 1 bis 6 Fahrschüler- Ausbildungsordnung Befreit hat) | nein | ja | ja | Wie bei Ersterstellung |
Umschreibung Inhaber, denen die Fahrerlaubnis auf Grund einer ausländischen Fahrerlaubnis erteilt werden soll; Aus Staaten nach Anlage 11 FeV | nein (Empfehlung zum Vortest geben) | ja/nein (entsprechend Prüfauftrag) | ja/nein (entsprechend Prüfauftrag) | ja/nein (entsprechend Prüfauftrag) | (entsprechend Prüfauftrag) |
Umschreibung Inhaber, denen die Fahrerlaubnis auf Grund einer ausländischen Fahrerlaubnis erteilt werden soll | ja | nein | ja | ja | Wie bei Ersterstellung |